08. Oktober 2003 – Ab heute tritt auf Cuba die neue Verordnung No 41-2003 in Kraft. Diese verschärft die Ausfuhr von gerollten Tabakprodukten für Reisende.
Die neue Verordnung, die von der Zollbehörde verabschiedet wurde, verschärft die Bestimmungen für die Ausfuhr von gerolltem Tabak.
Alle Reisende müssen bei der Abreise von nun an mündlich vor dem Zoll bekanntgeben ob sie gerollten Tabak mit sich führen. Nach der neuen Verordnung müssen Reisende jetzt eine original Quittung von autorisierten Verkaufsstellen vorlegen wenn sie mehr als 23 Cigarren in ihrem Gepäck mitführen.
Dabei müssen die Cigarren/Cigarillos in ihren original Verpackungen mit allen offiziellen Siegeln präsentiert werden. Darunter muß auch das neu eingeführte Hologramm-Siegel sein.
Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Tabakwaren vom Zoll einkassiert.